Neue Feuerwehrgebührensatzung: Fehlalarmierungen können künftig teuer werden    - Auch freiwillige Leistungen werden gebührenpflichtig

(Osterode am Harz, 03.12.2018) In seiner November-Sitzung hat der Osteroder Stadtrat eine neue Feuerwehr-Gebührensatzung beschlossen. Sie wird am 1. Januar 2019 in Kraft treten. Auswirkungen hat die neue Satzung vor allem bei Fehlalarmen durch Brandmeldeanlagen und für freiwillige Leistungen der Wehren. Hierfür fallen künftig Gebühren an.

In den letzten Jahren sind die ehrenamtlich tätigen Feuerwehrleute im Durschnitt fast 90mal aufgrund von Fehlalarmen ausgerückt, egal ob am Tag oder bei Nacht. „Das ist in mehrfacher Hinsicht eine Belastung“, so Osterodes Bürgermeister Klaus Becker. „Zunächst natürlich für die Kameradinnen und Kameraden, die ihre Freizeit opfern, aber auch für die Unternehmen, in denen sie beschäftigt sind, wenn sie nämlich aufgrund einer Alarmierung ihren Arbeitsplatz verlassen müssen.“ Zudem bleibt die Stadt – und damit die Allgemeinheit – auf den Kosten sitzen. Dies gilt für die zu erstattenden Personalkosten ebenso wie für eingesetzte Fahrzeuge und Gerätschaften. Grundsätzlich gilt: Bei Bränden, Notständen durch Naturereignisse und bei der Menschenrettung aus akuter Lebensgefahr wird es keinen Gebührenbescheid geben. Es gibt aber Ausnahmen. Liegt z. B. Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor, folgt dem Feuerwehreinsatz eine Rechnung. Auch für freiwillige technische Hilfeleistungen werden den Verursachern die Kosten aufgegeben. Wenn z. B. Keller ausgepumpt oder Dachteile, Antennen oder andere Gegenstände herabzufallen oder Bäume umzustürzen drohen, Tiere eingefangen oder geborgen werden, wird dafür gezahlt werden müssen.


Abgerechnet wird jede angefangene halbe Stunde eines Einsatzes. Für eine Einsatzkraft fallen nach den Kostentarif zur Satzung 20,58 Euro je Stunde an, bei den Fahrzeugen wird nach Fahrzeugarten unterschieden. Die Spanne beginnt mit 31,06 Euro je Stunde für einen Mannschaftstransporter. Ein Löschfahrzeug wird mit rund 154,00 Euro berechnet. Teuerstes Fahrzeug ist die Drehleiter, die mit rund 765,00 Euro zu Buche schlägt – keine Überraschung, wenn man bedenkt, dass die Anschaffung mehr als 550.000 Euro gekostet hat. Neben den eingesetzten Kräften werden auch Verbrauchsmaterial und Entsorgungskosten in Rechnung gestellt, beispielsweise für Ölbindemittel.

Osterodes Stadtbrandmeister Christian Wille empfiehlt denjenigen, die automatische Brandmeldeanlagen betreiben, dringend, diese von einer fachkundigen Firma regelmäßig überprüfen und warten zu lassen. „Das ist eindeutig günstiger als die Kosten für unnötige Feuerwehreinsätze, denn die gehen pro Einsatz schnell in den vierstelligen Bereich“, so Wille. Der zuständige Fachdienst im Osteroder Rathaus hat die Unternehmen, bei denen in letzter Zeit Fehlalarme aufgetreten sind, schon vor einiger Zeit schriftlich und teilweise auch im persönlichen Kontakt darauf hingewiesen, dass sie hierfür künftig mit Gebührenbescheiden zu rechnen haben. Aber auch Private, die technische Hilfeleistungen in Anspruch nehmen wollen, müssen sich über die Kosten im Klaren sein. Das Auspumpen des Kellers nach einem Rohrbruch oder die von einem Baum gerettete Katze kann sonst zu bösen Überraschungen führen.

Der Bürgermeister rechnet damit, durch die Gebühren den Fehlbedarf bei den Kosten für den Brandschutz in der Sösestadt um 100.000 EUR jährlich senken zu können. „Geld verdienen wir mit den Gebühren nicht“, so Becker. Er weist zudem darauf hin, dass Osterode zur Gebührenerhebung verpflichtet ist. Denn das Niedersächsische Kommunalverfassungsrecht schreibt vor, dass sich die Gemeinden vorrangig aus Entgelten für die von ihnen erbrachten Leistungen finanzieren – dazu gehören auch die Leistungen der öffentlichen Einrichtung Feuerwehr.

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