Feuerwehr-Kreisausbildung

im Landkreis Göttingen am Standort FTZ Lasfelde

 

Den Landkreisen obliegt nach § 3 NBrandSchG die Durchführung von Ausbildungslehrgängen. Diesem gesetzlichen Auftrag kommt der Landkreis Göttingen am Harz unter anderem in seiner Feuerwehrtechnischen Zentrale in Lasfelde nach.

Die Feuerwehr-Kreisausbildung existiert in ihrer jetzigen Form im ehemaligen Landkreis Osterode seit 1978.

Die Kreisausbildung wird vom Kreisausbildungsleiter geleitet. Die Ausbildung wird von insgesamt 16 Ausbildern in den einzelnen Lehrgängen durchgeführt.

Die Lehrgänge finden in der Regel von Oktober bis März immer Samstags von 08:00 bis 16:30 Uhr statt.

Den Lehrgangsteilnehmern wird ein Frühstück und ein Mittagessen gereicht.

Seit 1978 bis 31.03.2010 haben insgesamt 385 Lehrgänge stattgefunden. Es wurden bislang 8056 Teilnehmer, davon 864 Feuerwehrfrauen, ausgebildet. (Stand Mai 2010)


An Lehrgängen werden auf Kreisebene durchgeführt:

  • Truppmannausbildung Teil 1 (bis 2005 Grundlehrgang)
  • Atemschutzgeräteträgerlehrgang
  • Maschinistenlehrgang
  • Sprechfunkerlehrgang

Hinzu kommen nach Bedarf noch Sonderlehrgänge, Weiterbildungen und Seminare.

 

Truppmannausbildung Teil 1

Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zur Übernahme von grundlegenden Tätigkeiten im Lösch- und Hilfeleistungseinsatz in Truppmannfunktion unter Anleitung.

Dauer der Ausbildung: fünf Samstage

Voraussetzungen für die Teilnahme:

  • Der Teilnehmer muss der aktiven Abteilung der Feuerwehr angehören und sich in der einjährigen Probezeit befinden und  sollte im Besitz von Grundkenntnissen sein.
  • Vollendetes 16. Lebensjahr
  • Vor Beginn des Grundlehrgangs mit Erfolg an einer Erste-Hilfe-Ausbildung von mindestens 16 Stunden teilgenommen haben. Die Bescheinigung darf nicht älter als 3 Jahre sein.

Nach dem mit Erfolg besuchter Truppmannausbildung Teil 1 hat der Lehrgangsteilnehmer in seiner Ortsfeuerwehr die zweijährige „Truppmannausbildung Teil 2“ zu durchlaufen.

 

Truppmannausbildung Teil 2

Ziel der Ausbildung ist die selbstständige Wahrnehmung der Truppmannfunktion im Lösch- und Hilfeleistungseinsatz, sowie die Vermittlung standortbezogener Kenntnisse.

Voraussetzung für die Teilnahme:

  • Abgeschlossener Truppmann Teil 1 Lehrgang

 

Dauer der Truppmannausbildung Teil 2 beträgt mindestens 80 Stunden in zwei Jahren, beginnend nach der Truppmannausbildung Teil 1. Ausbildung wird auf Standortebene durchgeführt.

Erst nach dieser Zeit gilt die Truppmannausbildung als abgeschlossen und erst dann können weitere Lehrgänge an der "Niedersächsischen Akademie für Brand- und Katastrophenschutz" in Celle und Loy besucht werden.

 

Sprechfunkerlehrgang

Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zum Übermitteln von Nachrichten mit Sprechfunkgeräten im Feuerwehrdienst und in einer Einsatzleitung.

Dauer der Ausbildung: drei Samstage

Voraussetzung für die Teilnahme:

  • Erfolgreiche Teilnahme an der Truppmannausbildung Teil 1.

 

Atemschutzgeräteträgerlehrgang

Lehrgang für Feuerwehrmitglieder, die unter Verwendung umluftunabhängiger Atemschutzgeräte eingesetzt werden.

Dauer der Ausbildung: vier Samstage

Voraussetzungen für die Teilnahme:

  • Vollendetes 18. Lebensjahr
  • Erfolgreiche Teilnahme an der Truppmannausbildung Teil 1 und Sprechfunkausbildung
  • Nicht älter als 50 Jahre
  • Kein Bartträger
  • Die Atemschutztauglichkeit nach G 26, Gruppe 3, Bescheinigung darf nicht älter als ein Jahr sein, und muss zu Lehrgangsbeginn vorliegen.

 

Maschinistenlehrgang

 

Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zum Betreiben von maschinell angetriebenen Einrichtungen – mit Ausnahme von maschinellen Zugeinrichtungen _ und sonstigen auf Feuerwehrfahrzeugen mitgeführten Geräten, sowie die Vermittlung von Kenntnissen und richtiger Verhaltensweisen, die für die Durchführung von Einsatzfahrten unter Inanspruchnahme von Sonderrechten erforderlich sind.

Dauer der Ausbildung: fünf Samstage

Voraussetzungen für die Teilnahme:

  • Vollendetes 18. Lebensjahr
  • Erfolgreiche Teilnahme an der Truppmannausbildung Teil 2 und Sprechfunkausbildung
  • Führerschein Klasse B (alt Klasse 3) oder höher

 

Alle weiterführenden Lehrgänge werden dann an der Niedersächsischen Akademie für Brand- und Katastrophenschutz in Celle, sowie einige Sonderlehrgänge und Tagungen in Loy (Oldenburg) durchgeführt

 

Dort werden neben den Führungslehrgängen:

 - Truppführer
- Gruppenführer
- Zugführer
auch fachbezogene technische Lehrgänge angeboten. Hierzu zählen:
- Technische Hilfeleistung (TH)
- Einsatz mit gefährlichen Stoffen (ABC)