Kreisfeuerwehrverband Osterode Harz
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Presseberichte KFV-OHA

Tierrettung in Bad Grund

Bad Grundner Feuerwehr rettete Hund

(Bad Grund, HK, 29.03.2011) Gegen 17:40 Uhr wurde die Feuerwehr Bad Grund über die Kleinalarmschleife zu einer Technischen Hilfeleistung mit dem Stichwort: Tierrettung alarmiert. Die Polizei bat um Unterstützung.

Unterhalb der B 242 Bad Grund in Fahrtrichtung Clausthal-Zellerfeld, wurde im Bereich der „Pferdetränke“ ein herrenloser Hund aufgefunden.

Das Tier lag etwa 10m Hang abwärts im Unterholz und konnte sich nicht mehr aus eigener Kraft befreien. Das verängstigte Tier wurde aus seiner misslichen Lage befreit und schonend den Hang hinaufgetragen. Parallel hierzu wurde über den Einsatzleitwagen der Halter des Vierbeiners ausfindig gemacht. Sehr erleichtert nahm der Besitzer das erschöpfte Tier in Empfang.

 

Hunderettung

Wohltätigkeitskonzert 2011

Wohltätigkeitskonzert der Musik-und Spielmannszüge der Feuerwehren

(MH) Bereits zum 16. Mal veranstalteten die Feuerwehrmusik- und Spielmannszüge des Kreisfeuerwehrverbandes Osterode am Harz am 19.03.2011 ihr Wohltätigkeitskonzert in der Stadthalle Osterode..

Unter der Leitung von Kreisstabführer Matthias Riehn sorgten die Spielmannszüge Eisdorf, Pöhlde, Scharzfeld, Walkenried und die Musikzüge Barbis, Dorste, Freiheit, Hörden, LaPeKa, und Schwiegershausen mit Ihrer Musik für einen kurzweiligen und abwechslungsreichen Abend. Neben Musikstücke aus Klassik, Oper und Musical waren auch Märsche, Polkas und Walzer zu hören. Die Musikmischung wurde von Dixieland, Boogie-Woogie und lateinamerikanische Stücken abgerundet. Durch den Abend führte Michaela Rutzen als Moderatorin.

In seinem Grußwort dankte Schirmherr Bernhard Reuter allen Feuerwehrleuten im Landkreis für Ihren ehrenamtlichen Einsatz. Besonders vor dem Hintergrund der aktuellen Ereignisse in der Welt ist es wichtig sich auf eine gut aufgestellte und engagierte Feuerwehr verlassen zu können.

Kreisfeuerwehrverbandsvorsitzender und Kreisbrandmeister Frank Regelin zeigte sich hocherfreut, insgesamt 502 Besucher in der Stadthalle begrüßen zu dürfen. Hintergrund hierfür ist, dass sämtliche Einnahmen aus Kartenverkäufen ohne Abzüge direkt für das ,,Elternhaus für das krebskranke Kind e.V.‘‘ in Göttingen bestimmt sind. Dieses wird bereits seit Jahren in seiner hervorragenden Arbeit durch den Kreisfeuerwehrverband unterstützt.

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Pressemitteilung der Nds. Staatskanzlei zum Feuerwehrführerschein

„Gut für Feuerwehren, Kommunen, Ehrenamt – Feuerwehrführerschein bis 7,5 Tonnen kommt" Änderung des Straßenverkehrsgesetzes im Bundesrat

HANNOVER / BERLIN. Der Bundesrat hat heute dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes zur Erweiterung des sogenannten Feuerwehrführerscheins zugestimmt. Durch die geplante Änderung des Gesetzes können künftig auch Einsatzfahrzeuge bis zu 7,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse mit einer Fahrerlaubnis der Klasse B geführt werden. Voraussetzung dafür ist eine Einweisung und eine praktische Prüfung.

„Bereits im Sommer 2010 hatte Niedersachsen zusammen mit Bayern und Sachsen diese für die Feuerwehren und Kommunen so wichtige Änderung auf den Weg gebracht", sagte Niedersachsens Ministerpräsident David McAllister.

Der Beschluss des Bundesrates unterstützt das ehrenamtliche Engagement und hilft zudem bei der finanziellen Entlastung der Kommunen. Dem befürchteten Mangel an genügend Fahrern kann nunmehr besser entgegengetreten werden.

Seit 1999 gilt aufgrund EU-Rechts der PKW-Führerschein Klasse B nur noch für Fahrzeuge bis maximal 3,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse. Eine Vielzahl von Einsatzfahrzeugen kann seitdem nicht mehr mit dem PKW-Führerschein gefahren werden. In Niedersachsen dürfen seit Anfang März 2010 Einsatzfahrzeuge bis 4,75 Tonnen mit dem sogenannten Feuerwehrführerschein gefahren werden.

Ministerpräsident David McAllister betonte: „Nunmehr wird die Lücke zwischen 4,75 und 7,5 Tonnen geschlossen und der Status des alten Führerscheins Klasse 3 wieder hergestellt. Das ist sinnvoll."

Sobald der Gesetzesentwurf den Bundestag passiert hat, wird die Umsetzung in Landesrecht erfolgen. Die Freiwilligen Feuerwehren, die anerkannten Rettungsdienste, das Technische Hilfswerk und die Einheiten des Katastrophenschutzes können nunmehr in ausreichender Zahl ihre ehrenamtlich tätigen Mitglieder unbürokratisch intern ausbilden und prüfen. Die Erweiterung des PKW-Führerscheins B zu einer Fahrerlaubnis der Klasse C 1 für Kleinlastkraftwagen bis 7,5 Tonnen wird nicht mehr erforderlich sein.

BMA in Gittelde

Auslösung Brandmeldeanlage

(Gittelde, 08.03.2011, DS) Nur kurze Zeit nach einem Böschungsbrand wurde die Freiwillige Feuerwehr Gittelde am Dienstagabend zu einem erneuten Brandeinsatz, auf dem Firmengelände eines Recyclingbetriebs in Gittelde, alarmiert.

Aus bisher ungeklärter Ursache übermittelte die automatische Brandmeldeanlage (BMA) um 18:05 Uhr einen Alarm an die Zentrale der zuständigen Brandschutzfirma in Essen. Diese verständigte umgehend die Feuerwehr- und Rettungsdienstleitstelle des Landkreis Osterode am Harz, welche unverzüglich die Gittelder Brandschützer per Funkalarmempfänger zum Einsatz rief.

Die Besatzung des zuerst am Einsatzort eingetroffenen Tanklöschfahrzeug erkundete die Lage und suchte den betroffenen Bereich nach der Ursache für die Auslösung der BMA ab. Trotz einer gründlichen Prüfung konnte aber kein Grund für die Alarmmeldung der Brandmeldeanlage gefunden werden.

In Absprache mit dem anwesenden Technikern der Recyclingfirma wurde die BMA zurückgestellt und die Einsatzstelle danach an den Betreiber übergeben.

Eingesetzte Kräfte
- Freiwillige Feuerwehr Gittelde: TLF 16/25, LF 16/12

 

  1. Böschungsbrand in Gittelde
  2. Brandschutzerziehung in Gittelde
  3. Treffen der Sicherheitsbeauftragten 2011
  4. Wohltätigkeitskonzert-Programm
  5. Vortrag Rettungshunde

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