Presseberichte KFV-OHA
Frühjahrsübung in Gittelde
Angenommener Brand in Lager fordert Feuerwehren bei Frühjahrsübung
(01.04.2011, Gittelde, DS) Viele haben wahrscheinlich am Freitag, den 01. April 2011, im ersten Moment an einen Aprilscherz gedacht – doch die Alarmierung der Freiwilligen Feuerwehr Gittelde zu einem Brandeinsatz im Industriepark Gittelde hatte einen ernsten Hintergrund. Es handelte sich um eine Einsatzübung.
Gegen 18:50 Uhr wurden die Gittelder Brandschützer per Funkalarmempfänger zu einer Brandmelderauslösung auf das Firmengelände des Industrieparks gerufen.
Nachdem sich das erste Fahrzeug bei der Feuerwehr- und Rettungsdienstleitstelle einsatzbereit meldete, informierte der Leitstellendisponent darüber, dass der hiesige Hausmeister bereits telefonisch ein Feuer im Bereich Versand bestätigt hat. Aufgrund dessen hat der Einsatzleiter erneut Alarm für die Einsatzkräfte aus Gittelde auslösen lassen, diesmal allerdings über die Sirene.
Da nicht genau bekannt war, welcher Gebäudeteil betroffen ist, fuhr das Tanklöschfahrzeug direkt den Zugang zur Brandmeldeanlage an. Hier wurde die Besatzung bereits vom Hausmeister erwartet. Dieser informierte den Gruppenführer und Einsatzleiter über die vorgefundene Situation: aus einem Lagerraum im Erdgeschoss der Halle 5 dringt dichter Rauch, es ist aber kein offenes Feuer zu erkennen. Aufgrund der Uhrzeit sollten sich keine Personen im Gebäude aufhalten.
Am Einsatzort angekommen ging sofort ein Angriffstrupp unter Atemschutz in den betroffenen Bereich mit einem Hohlstrahlrohr vor, um den Brand zu lokalisieren und zu bekämpfen. Im Inneren gestaltete sich diese Aufgabe allerdings schwieriger als gedacht – Nullsicht und mehrere Regalsysteme machten eine aufwändige Kontrolle erforderlich. Demzufolge entschied sich der Einsatzleiter, umgehend die Feuerwehr Windhausen nachzufordern, um eine ausreichende Anzahl an Atemschutzgeräteträger sicher zu stellen.
Ein zweiter Atemschutztrupp machte sich zwischenzeitlich bereit die Brandbekämpfung durch einen weiteren Zugang auf der Rückseite des großen Lagerraumes zu unterstützen.
Für kurzzeitige Aufregung sorgte derweil, dass der Hausmeister bei einer Sichtkontrolle im Stockwerk über dem betroffen Bereich, Hilferufe wahrgenommen hat. Sofort wurden zwei Trupps zur Erkundung und Suche nach Personen in der zweiten Ebene eingesetzt. Schnell konnte ein gestürzter Mitarbeiter einer Wartungsfirma in den weitläufigen Räumlichkeiten lokalisiert werden. Dieser war leicht verletzt und nicht mehr gehfähig. Er wurde mittels einer Krankentrage über die Außentreppe gerettet.
Unübersichtlich schien dann die Lage zu werden, als fast zeitgleich dazu der Angriffstrupp des Tanklöschfahrzeugs die Meldung „MAYDAY-MAYDAY-MAYDAY – Truppmitglied verletzt“ über Funk abgesetzt hat. Der bereitstehende Sicherheitstrupp machte sich sofort auf den Weg, um den Kameraden schnellstmöglich zu retten. Dies war aber keine leichte Aufgabe. Nachdem der Trupp gefunden wurde, war schnell klar, dass eine knifflige und mühsame Rettung bevorsteht. Das betroffene Truppmitglied wurde beim Durchsuchen des engen Regalsystems verwundet und konnte nicht mehr eigenständig aufstehen bzw. gehen, war jedoch ansprechbar. Die ungünstige Lage des Verletzten und die beengten Verhältnisse verlangten den Atemschutzgeräteträgern dementsprechend bei den Rettungsmaßnahmen einiges ab.
Nachdem alle gestellten Aufgaben erfolgreich abgearbeitet waren, konnte die Meldung „Einsatzübung beendet“ an alle eingesetzten Kräfte gegeben werden. Anschließend wurden bei einer gemeinsamen ‚Manöverkritik‘ positive sowie negative Punkte durch die Einsatzkräfte und den stellv. Samtgemeindebrandmeister Thomas Wenzel analysiert.
Ein ganz besonderer Dank gilt der Industriepark Gittelde GmbH für die Bereitstellung der Räumlichkeiten und der außerordentlich guten Zusammenarbeit bei den Vorbereitungen im Vorfeld der Einsatzübung. Solch ein enormes Engagement, hier besonders von Haustechniker H. Nolte, ist nicht selbstverständlich.
Tierrettung in Bad Grund
Bad Grundner Feuerwehr rettete Hund
(Bad Grund, HK, 29.03.2011) Gegen 17:40 Uhr wurde die Feuerwehr Bad Grund über die Kleinalarmschleife zu einer Technischen Hilfeleistung mit dem Stichwort: Tierrettung alarmiert. Die Polizei bat um Unterstützung.
Unterhalb der B 242 Bad Grund in Fahrtrichtung Clausthal-Zellerfeld, wurde im Bereich der „Pferdetränke“ ein herrenloser Hund aufgefunden.
Das Tier lag etwa 10m Hang abwärts im Unterholz und konnte sich nicht mehr aus eigener Kraft befreien. Das verängstigte Tier wurde aus seiner misslichen Lage befreit und schonend den Hang hinaufgetragen. Parallel hierzu wurde über den Einsatzleitwagen der Halter des Vierbeiners ausfindig gemacht. Sehr erleichtert nahm der Besitzer das erschöpfte Tier in Empfang.
Wohltätigkeitskonzert 2011
Wohltätigkeitskonzert der Musik-und Spielmannszüge der Feuerwehren
(MH) Bereits zum 16. Mal veranstalteten die Feuerwehrmusik- und Spielmannszüge des Kreisfeuerwehrverbandes Osterode am Harz am 19.03.2011 ihr Wohltätigkeitskonzert in der Stadthalle Osterode..
Unter der Leitung von Kreisstabführer Matthias Riehn sorgten die Spielmannszüge Eisdorf, Pöhlde, Scharzfeld, Walkenried und die Musikzüge Barbis, Dorste, Freiheit, Hörden, LaPeKa, und Schwiegershausen mit Ihrer Musik für einen kurzweiligen und abwechslungsreichen Abend. Neben Musikstücke aus Klassik, Oper und Musical waren auch Märsche, Polkas und Walzer zu hören. Die Musikmischung wurde von Dixieland, Boogie-Woogie und lateinamerikanische Stücken abgerundet. Durch den Abend führte Michaela Rutzen als Moderatorin.
In seinem Grußwort dankte Schirmherr Bernhard Reuter allen Feuerwehrleuten im Landkreis für Ihren ehrenamtlichen Einsatz. Besonders vor dem Hintergrund der aktuellen Ereignisse in der Welt ist es wichtig sich auf eine gut aufgestellte und engagierte Feuerwehr verlassen zu können.
Kreisfeuerwehrverbandsvorsitzender und Kreisbrandmeister Frank Regelin zeigte sich hocherfreut, insgesamt 502 Besucher in der Stadthalle begrüßen zu dürfen. Hintergrund hierfür ist, dass sämtliche Einnahmen aus Kartenverkäufen ohne Abzüge direkt für das ,,Elternhaus für das krebskranke Kind e.V.‘‘ in Göttingen bestimmt sind. Dieses wird bereits seit Jahren in seiner hervorragenden Arbeit durch den Kreisfeuerwehrverband unterstützt.




















Pressemitteilung der Nds. Staatskanzlei zum Feuerwehrführerschein
„Gut für Feuerwehren, Kommunen, Ehrenamt – Feuerwehrführerschein bis 7,5 Tonnen kommt" Änderung des Straßenverkehrsgesetzes im Bundesrat
HANNOVER / BERLIN. Der Bundesrat hat heute dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes zur Erweiterung des sogenannten Feuerwehrführerscheins zugestimmt. Durch die geplante Änderung des Gesetzes können künftig auch Einsatzfahrzeuge bis zu 7,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse mit einer Fahrerlaubnis der Klasse B geführt werden. Voraussetzung dafür ist eine Einweisung und eine praktische Prüfung.
„Bereits im Sommer 2010 hatte Niedersachsen zusammen mit Bayern und Sachsen diese für die Feuerwehren und Kommunen so wichtige Änderung auf den Weg gebracht", sagte Niedersachsens Ministerpräsident David McAllister.
Der Beschluss des Bundesrates unterstützt das ehrenamtliche Engagement und hilft zudem bei der finanziellen Entlastung der Kommunen. Dem befürchteten Mangel an genügend Fahrern kann nunmehr besser entgegengetreten werden.
Seit 1999 gilt aufgrund EU-Rechts der PKW-Führerschein Klasse B nur noch für Fahrzeuge bis maximal 3,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse. Eine Vielzahl von Einsatzfahrzeugen kann seitdem nicht mehr mit dem PKW-Führerschein gefahren werden. In Niedersachsen dürfen seit Anfang März 2010 Einsatzfahrzeuge bis 4,75 Tonnen mit dem sogenannten Feuerwehrführerschein gefahren werden.
Ministerpräsident David McAllister betonte: „Nunmehr wird die Lücke zwischen 4,75 und 7,5 Tonnen geschlossen und der Status des alten Führerscheins Klasse 3 wieder hergestellt. Das ist sinnvoll."
Sobald der Gesetzesentwurf den Bundestag passiert hat, wird die Umsetzung in Landesrecht erfolgen. Die Freiwilligen Feuerwehren, die anerkannten Rettungsdienste, das Technische Hilfswerk und die Einheiten des Katastrophenschutzes können nunmehr in ausreichender Zahl ihre ehrenamtlich tätigen Mitglieder unbürokratisch intern ausbilden und prüfen. Die Erweiterung des PKW-Führerscheins B zu einer Fahrerlaubnis der Klasse C 1 für Kleinlastkraftwagen bis 7,5 Tonnen wird nicht mehr erforderlich sein.